Förderaufruf gestartet!

Voraussetzungen

Fünf Schritte auf dem Weg zur Förderung

Zugegeben, es ist schon etwas „Bürokratie“ notwendig um von der Idee bis zur Umsetzung eines LEADER-Projektes zu gelangen. Aber die Lokale Aktionsgruppe Vulkaneifel ist dazu da, Sie auf diesem Weg kompetent zu begleiten und sorgt dafür, dass der administrative Aufwand für Sie überschaubar bleibt.

Schritt 1: Projekt-Idee

Ihren Projekt-Vorschlag reichen Sie schriftlich bei der Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe Vulkaneifel ein. Dazu gibt es als Formular den sogenannten Projektsteckbrief. Zunächst werden von der Geschäftsstelle die Fördervoraussetzungen für die Projektidee eingeschätzt und Sie erhalten eine Beratung zu den Chancen für die Realisierung. Bestimmte festgelegte Voraussetzungen und Kriterien muss eine Projektidee unbedingt erfüllen, wenn sie für eine LEADER-Förderung in Frage kommen soll.

Hier finden Sie das Formular für den Projektsteckbrief.

Schritt 2: Projekt-Bewertung

Die LAG Vulkaneifel prüft als erstes, ob die Projektidee dem Leitbild und den Zielsetzungen aus dem Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungskonzept (LILE) entspricht und einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder und Maßnahmenbereiche zugeordnet werden kann. Die spätere Realisierung des Projektes muß im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe Vulkaneifel erfolgen (Ausnahmen sind bei Projektideen möglich, die dennoch von besonderer Bedeutung und Nutzen für das LAG-Gebiet sind). Über diese Mindestanforderungen hinaus, sind weitere Prüfkriterien entscheidend. Zentral für das neue LEADER-Programm ist, ob der  Projektidee ein innovativer Anspruch attestiert wird und sie Modell- und Vorbildcharakter für andere ländliche Regionen hat. Ein zweites wichtiges Kriterium ist, ob das Projekt zur Netzwerkbildung, zur interdisziplinären Zusammenarbeit von Gruppen oder zur Verbesserung der (inter-)kommunalen Zusammenarbeit beiträgt. Drittes Auswahlkriterium ist das Vorhandensein eines Alleinstellungsmerkmals - das Projekt soll etwas Besonderes sein und eigene regionale Stärken ausbauen. Bewertet wird auch, ob die Zusammenarbeit mit anderen ländlichen Regionen unterstützt wird, der Projektvorschlag also einen gebietsübergreifenden Ansatz hat. Ob der Projektvorschlag einen positiven Beitrag zur Verbesserung von Wissen, Information und persönlicher Entwicklung für die Menschen in der Region leistet, ist eine weitere wichtige Grundanforderung. Ebenso die Arbeitsplatzbedeutung - d.h. ist von dem Projekt zu erwarten, dass es Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Region schafft und sichert. Weitere wichtige Erwartungen, die als Maßstäbe angelegt werden: die Bedeutung des Vorschlags mit Blick auf die demographische Entwicklung und die Verbesserung der Chancengleichheit für Frauen und Männer, für junge und alte Menschen, für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund sowie die Bedeutung des Vorschlags im Hinblick auf einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Interessen von Menschen mit Behinderung.

Hier finden Sie den Bewertungsbogen der Lokalen Aktionsgruppe Vulkaneifel.

Schritt 3: Projekt-Auswahl

Die LAG ist das Gremium, das über die Budgetverwendung und damit über den Einsatz der Fördermittel entscheidet. Zu diesem Zweck hat die LAG die Aufgabe, zur Auswahl der förderungswürdigen Projekte eine Prioritätenliste zu erstellen. Die eingereichten Projekte werden anhand der vorgegebenen Prüfkriterien zunächst von der thematisch zuständigen Arbeitsgruppe und dann von den weiteren Mitgliedern der Lokalen Aktionsgruppe bewertet. Die LAG beschließt dann, ob ein Projekt-Antrag an die zuständige Fördermittel-Bewilligungsstelle weitergeleitet werden soll.

Schritt 4: Projekt-Förderung

Die von den Mitgliedern der LAG ausgewählten Projekte werden bei der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eingereicht und dort auf Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Gibt die ADD einen positiven Prüfbescheid, kann dann der eigentliche Förderantrag für ein Projekt gestellt werden. Die Förderung beträgt in der Regel 55% der Gesamtkosten (die Mehrwertsteuer ist i.d.R. nicht förderfähig). Die Ko-Finanzierung, also die restlichen 45% der erforderlichen Finanzmittel, muss mit öffentlichen oder diesen gleichgestellten Mitteln erbracht werden. Alternative Fördermöglichkeiten für das Projekt dürfen nicht bestehen

Hier finden Sie die Antragsformulare zur Förderung

Hier finden Sie die Broschüre zum Entwicklungsprogramm PAUL

Schritt 5: Projekt-Umsetzung

Die LAG Vulkaneifel unterstützt die Projektträger und -trägerinnen auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen LAG, Arbeitsgruppen, Projektträger/-innen und den Menschen in der Region.

Hier finden Sie das Merkblatt zum Zahlungsantrag