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Verlängerung 6. Förderaufruf FLLE 2.0!

Im Rahmen des LEADER-Ansatzes wurden seit Anfang 2017 die zwei Maßnahmen „Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ im Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in mittlerweile 6 Förderaufrufen FLLE 2.0 umgesetzt.

Der Strukturwandel sowie die aktuelle Corona-Situation machen den Innenstädten zu schaffen. Die Landesregierung setzt deswegen auf neue und innovative Ideen, um die Stadtentwicklung voranzubringen. Neben der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung bestehen darüber hinaus neue gesellschaftliche Anforderungen an einen lebendigen Stadt- bzw. Ortskern mit einer Mischung an Funktionen aus Wohnen, Kultur, Arbeit, Freizeit und Grünflächen. Daher werden mit dem Förderaufruf im LEADER Ansatz auch Vorhaben zum Thema „Innenstädte der Zukunft“ in kleinen Städten und
Kommunen gefördert.

Hiermit wird die Verlängerung des 6. Förderaufrufs FLLE 2.0 bekanntgeben

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Teilmaßnahme M19.2 „Umsetzung der LILE“ des LEADER-Ansatzes des Entwicklungsprogramms EULLE und damit ausschließlich innerhalb der Gebietskulisse der LEADER-Regionen. Mit diesen ergänzenden Fördermöglichkeiten wird der LEADER-Ansatz in Rheinland-Pfalz gestärkt.

Der 6. Förderaufruf FLLE 2.0 wird bis zum 30. Juni 2023 verlängert und stelle für das Haushaltsjahr 2023 4,5 Mio. Euro (3 Mio. GAK Kassenmittel 2023 sowie 1,5 Mio. ELER Restmittel aus dem Themenbereich „Innenstädte der Zukunft“) hierfür zur Verfügung. Die Fördervoraussetzungen bleiben unverändert.