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Fragen und Anworten


Damit das LEADER-Programm (fast) allen Ideen gerecht werden kann, ist es sehr breit aufgestellt. Viele projektbezogenen Fragen lassen sich eher individuell auf Ihr Projekt bezogen beantworten. Häufig wiederkehrende Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammen gestellt.


Im jedem Projektaufruf werden die Fristen und das jeweilige Förderbudget genannt. Dies erfolgt z.B. unter www.LEADER-Vulkaneifel.de, in der Tagespresse oder in den Gemeindeblättern. Der Antrag auf LEADER-Förderung wird beim LAG-Regionalmanagement eingereicht.


Privatleute, Gewerbetreibende, Vereine, gemeinnützige juristische Personen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Bildungsträger


Die Regelfördersätze für private Projektträger beträgt 40 % der Förderfähigen Kosten.

Für kommunale Antragsteller und öffentlich anerkannte Institutionen werden in der Regel 65% Förderung gewährt. 

Gemeinnützige Projektträger erhalten 40 % und qualifizierte - / Bildungsträger 65% der förderfähigen Kosten.

Besonders gute Projekte können durch die Premiumförderung mit jeweils 10 % angereichert werden.


• Die Projektidee ist innovativ und entspricht den Entwicklungszielen unseres LILE
• Das Projekt liegt im Gebiet der LAG Vulkaneifel (siehe: Wer kann mitmachen?)
• Das Projekt beruht auf einer realistischen Kostenberechnung und einem stimmigen Zeitplan
• Das Projekt lässt sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen
• Das Projekt lässt sich der Maßnahme LEADER in EULLE zuordnen
• Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist plausibel dargestellt


Das Projekt kann starten, sobald dem Projektträger ein Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt. Der Projektträger darf auch erst nach Erhalt dieses Bescheides Aufträge vergeben. Bereits begonnene Projekte können nicht mehr gefördert werden.


Nicht förderfähig sind u.a.:
• bereits begonnene Projekte
• Anträge von privaten Antragstellern, wenn der Investitionsort in der Sanierungszone eines städtebaulichen Erneuerungsprogramms liegt
• Betriebskosten
• Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reparaturen etc.
• Erschließungsmaßnahmen


Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie verschiedene Auflagen, die Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes beachten müssen. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihr Projekt auch so umsetzen, wie Sie es beantragt haben und wie es bewilligt wurde!
Sollten Sie während der Umsetzung feststellen, dass Änderungen notwendig sind (wenn z.B. eine bauliche Maßnahme aus statischen Gründen o.ä. umgeplant werden muss), klären Sie das bitte unbedingt zunächst mit Ihrer Bewilligungsstelle ab und lassen sich die Änderung genehmigen, bevor Sie das Projekt anders umsetzen!
Ergeben sich wesentliche Änderungen Ihres Projektes, müssen Sie dies zudem der LEADER-Geschäftsstelle bzw. das LAG-Regionalmanagement mitteilen. Diese wird beurteilen müssen, ob das Projekt dann noch in das Regionale Entwicklungskonzept passt.


Zunächst müssen Sie den Projektsteckbrief einreichen. Diesen erhalten Sie im Download Bereich dieser Seite.


Diese können Sie bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) beantragen.


Nein, sobald mit der Maßnahme begonnen wurde ist das Projekt von der LEADER- Förderung ausgeschlossen. Als Maßnahmenbeginn gilt z. B. die Vergabe von Aufträgen oder Bestellung von Gegenständen. Einzig Planungsleistungen die für die Erstellung der Antragsunterlagen notwendig sind, dürfen im Vorfeld vergeben werden.