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5. Förderaufruf für Ehrenamtliche Bürgerprojekte in der LAG-Vulkaneifel

Der 5. Aufruf zur Einreichung von Bürgerprojekten startet jetzt!

 

Bis zum 15.03.2021 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!

Im Jahr 2021 haben wir erneut die Möglichkeit auch kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. Und so funktioniert es:

  1. Formlose Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und Projektbeschreibung (Wer macht was? Wer ist der konkrete Projektträger? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?)
  2. Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung.
  3. Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle.
  4. Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle.

Was kann gefördert werden?

  • Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.
  • Dieser Aufruf steht unter dem Motto „Generationsübergreifende Arbeit stärken und die einzigartige Kultur- und Naturlandschaft schützen und erhalten“
  • Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.
  • Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der

Verkehrssicherungspflicht).        

  • Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte).
  • Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste).

Wer darf einen Förderantrag stellen?

  • Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen.
  • Keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich.

Welche Förderung gibt es?

  • Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden.
  • Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.
  • Die Förderung wird nach Einreichung von Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen bis spätestens 15.10.2021 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.

 

Übersicht: Wichtige Eckdaten zum 5. Projektaufruf

Fördermittel-Budget: 30.000,00 € Landesmittel
Datum des Aufrufes: 04. Januar 2021
Einreichungsfrist für Projektskizzen: 15. März 2021 (Ausschlussfrist)
Datum der Projektauswahl durch die LAG: 08. April 2021
Inhalt des Aufrufes: Projekte, die zur Umsetzung der gesamten LILE beitragen
Stelle für die Einreichung der Anträge und weitere Auskünfte: LAG Vulkaneifel
c/o entra Regionalentwicklung GmbH
Falkensteiner Weg 3
67722 Winnweiler
Tel.: 06302/9239/-14
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